Mit einer Patientenverfügung haben Sie die Möglichkeit medizinische Interventionen abzulehnen - für den Fall dass Sie dann nicht mehr in der Lage sein sollten Ihre Wünsche selber auszusprechen.
Man unterscheidet:
1.) verbindliche Patientenverfügung
- diese MUSS von Ärzten, Krankenschwestern und Pflegern beachtet werden
- medizinische Interventionen, die abgelehnt werden, müssen konkret beschrieben sein
- sie gilt für 8 Jahre
- sie muss mit einem Notar/Rechtsanwalt UND einem Arzt besprochen werden
2.) beachtliche Patientenverfügung
- der Wunsch des Patienten wird in die Überlegungen der Ärzt und Pfleger einbezogen
MUSS aber nicht beachtet werden
- sie muss nicht von einem Notar oder Rechtsanwalt unterschrieben sein
- sie ist zeitlich nicht limitiert
Jede Patientenverfügung kann auf Wunsch im Patientenverfügungsregister des österreichischen Notariats sowie im Patientenverfügungsregister der österreichischen Rechtsanwälte registriert werden.
Das Formular zum Ausdrucken finden Sie unter http://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/resources/documents/Patientenverfuegung_1.pdf
Einen Arbeitsbehelf zum Ausdrucken finden Sie unter:
http://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/resources/documents/Patientenverfuegung_2.pdf
Eine Hinweiskarte zum Ausdrucken finden Sie unter:
http://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/resources/documents/Patientenverfuegung_3.pdf
Weitere Informationen finden Sie unter:
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