WICHTIGE VORGABEN DURCH DIE KRANKENKASSEN
....um weiterhin Ihre Medikamente direkt auf Ihre Karte senden zu können,
muss seit 1.1.2023 alle 90 TAGE die e-card in der Ordination gesteckt sein.
...bei jedem Ordinationsbesuch ist die e-card vorzuweisen, bei Nichtvorlage wird ein Einsatz von €40 eingehoben. Dieser wird - sofern Sie die Karte innerhalb des gleichen Monats nachbringen - wieder rückerstattet.
...Sie können die Zugriffsdauer unter www.gesundheit.gv.at oder
über die ELGA Ombudsstelle (Tel: 01-544-06-80) auf 365 Tage verlängern!
..für JEDE (tele)medizinische Leistung MUSS der Patient bereits einmal davor
persönlich in der Ordination gewesen sein (Identitätskontrolle per Ausweis!) - gemäß Vertragsvorschriften mit allen Krankenkassen - dies gilt auch für Vertretungspatienten!
...bei JEDEM Besuch in der Ordination MUSS die ecard mitgebracht & gesteckt werden (auch bei Impfungen, die oft eine Privatleistung sind, muss die ecard mitgebracht werden, um die Impfung in den elektronischen Impfpass einzutragen!)
...Sollten Sie laut E-card oder O-card gerade nicht versichert sein, gelten Sie als Privatpatient. Das heißt jede Leistung (Arzthonorar, Rezepte,…) ist dann ausnahmslos als Privatleistung zu sehen und demnach auch in bar zu bezahlen.
... Bitte beachten Sie weiters: Die Rezeptgebührenbefreiung liegt nicht
in unserer Hand! Wir sind an die vom Versicherungsträger vorgegebenen und auf der E-card gespeicherten Eingaben und Daten gebunden!
Sollten Sie diesbezüglich Fragen oder Beschwerden haben, so nehmen Sie bitte mit ihrem Sozialversicherungsträger direkt Kontakt au
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